Neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft gesetzt

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) weist in seiner neuesten  Pflanzenschutzinformation auf diese Verordnung hin.

Mit dieser aktuellen Information des LELF gibt es nun die Klarheit, dass der Herbizid-Einsatz an fast allen Gewässern in Brandenburg, also auch Söllen, Bächen, Entwässerungsgräben sowie in Naturschutzgebieten und (nicht ackerbaulich genutzten) FFH-Gebieten seit 8. September 2021 verboten ist.

Zur Pflanzenschutzinformation Allgemein 8/2021

Gebiet

  • Naturpark Hoher Fläming

Meldung vom 09.09.2021