Praxis-Schulung für Landwirte im Naturpark Hoher Fläming

Honorierung von artenreichem Grünland mit 240€/ha

Die Öko-Regelung 5 in der praktischen Anwendung

 

Ab 2023 können mit dem Agrar-Antrag zum 15.05. auch die sieben Öko-Regelungen mit beantragt werden. https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/agrarpolitik/neue-gap-foerderperiode-ab-2023/direktzahlungen/oeko-regelungen/#

Die Beantragung ist freiwillig, einjährig und erfolgt im Rahmen des Sammelantrags.  

Das Hauptziel der Öko-Regelungen liegt in der Förderung der Biodiversität. Die Öko-Regelungen sind so ausgestaltet, dass diese über die verpflichtenden Anforderungen der Konditionalität hinausgehen.

Die Öko-Regelung 5 honoriert eine extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit 240€/ha. Dafür müssen nach einer bestimmten Methode mindestens vier Kennarten aus einer Landesliste auf einer Mindestparzellengröße von 0,3ha nachgewiesen werden.

Den Nachweis kann der Landwirt selbst erbringen.

Wir als Naturparkverwaltung möchten Sie daher einladen und Ihnen in einer Praxis-Schulung die wichtigsten Kennarten sowie die Erfassungsmethode vorstellen. Die Schulung hat sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil.

 

Wann: 31.05.2023 I 08:00 bis 12:00 Uhr

Wo: Theorieteil: Staatliche Vogelschutzwarte Baitz I Im Winkel 13 I 14822 Brück OT Baitz; Praxisteil: Nahegelegene Wiesenfläche

Referent: Gregor Kablitz, Naturschutzfachberater für Landwirtschaftsbetriebe, agri floris GmbH

Teilnahme: kostenlos, 15 Plätze

Anmeldung bis 19.05.2023: Naturparkverwaltung Hoher Fläming I Andrea Künneman I Tel.: 033848-900313 I andrea.kuennemann(at)lfu.brandenburg(dot)de

 

Weitere Informationen zum Programm.

 

Gebiet

  • Naturpark Hoher Fläming

Meldung vom 22.03.2023